Artlantica Health Resort - Gemeinsam bauen und leben.
Selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Bauen und Wohnen in der Gemeinschaft
Die Idee-
Eine Genossenschaft als Selbsthilfeorganisation. Durch gemeinschaftliches Eigentum – gebildet von vielen Menschen- entsteht ein wirtschaftliches Potential, das die Verwirklichung gemeinschaftlicher Wohnprojekte erleichtert.
Die Genossenschaft finanziert Artlantica Health Resort mit
1. Eigenkapital aus Genossenschaftsanteilen aller Genossenschaftsmitglieder
2. Kapital aus zusätzlichen Genossenschaftsanteilen
3. Förderdarlehen, die Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaft als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen.
4. Öffentliche Darlehen über die Wohnbauförderung
5. Fremdkapital zu marktüblichen Bedingungen
Die Artlantica – Genossenschaft unterstützt und fördert die die soziale, ökologische und ökonomische Kompetenz der einzelnen Hausgemeinschaften. Mitglieder und Projektgruppen sind als Genossenschaftsmitglieder in die demokratische Willensbildung der Genossenschaft eingebunden.
„Artlantica e. G.“ verwaltet sich selbst und schafft Arbeitsplätze
Genossenschaftliches Wohnrecht ist kein Eigentumsrecht, sondern ein Dauerwohnrecht auf Lebenszeit.Als Mitglieder entscheiden sie jedoch in der Mitgliederversammlung über alle wichtigen Dinge, die die Genossenschaft betreffen. Die einzelnen Rechte und Pflichten sind in der Satzung geregelt.
Die Ziele
Über die Geldanlage in der Genossenschaft wird ein anderer Umgang mit Geld ermöglicht: Nicht die anonyme Geldanlage mit maximaler Rendite steht hier im Vordergrund, sondern eine zweckgebundenen Anlage für ein genau bestimmtes, sozial und ökologisch zu vertretendes Wohnprojekt. Bei entsprechender Mitgliederzahl wird es möglich sein, die Finanzierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten auf eine solide Basis zu stellen und weitere Dienstleistungen anzubieten:
• Projektberatung (baubezogen, finanziell)
• Projektbetreuung (Begleitung von Gruppenprozessen)
Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungsangebote wie reisen, Kultur, Fahrdienste, Betreuung und Pflege entwickelt. Genossenschaftsmitglieder können hierbei Kompetenzen und Fähigkeiten einbringen.
Mitglied der „Artlantica e. G.“ kann werden, wer:
1. Die Ziele der Genossenschaft unterstützt
2. als einmalige Aufnahmegebühr € 200.- bezahlt
3. einen unverzinslichen Geschäftsanteil von € 1.000.- einlegt
Über den Pflichtanteil hinaus können freiwillige Anteile gezeichnet werden. Diese werden mit maximal 4% ihres Wertes an der Gewinnausschüttung beteiligt. Über die Gewinnausschüttung beschließt die jährliche Mitgliederversammlung.
Wer nicht vordringlich Wohneigentum sucht, sondern die ziele der „Artlantica e. G.“ unterstützen will, ist ebenso willkommen.
Wer einen Ferien- Bungalow im Wert von € 50.000 erwerben möchte, muss 50 Anteile zu jeweils € 1.000 kaufen.
Genossenschaftsanteil- Verkauf
Nutzung Anzahl der Anteile/Bau Preis pro Bau- Einheit Summe Baueinheiten Summe Anteile
50 Bungalows zu je 50.000 Summe = € 2.500.000
1 Naturheilzentrum € 500.000
1 Hotel € 400.000
1 Bildungszentrum € 500.000
1 Jugend-Dorf € 100.000
1 Business-Park € 500.000
Infrastruktur € 1.000.000
1 Business-Park € 500.000
2 Bio- u. Forst-Park € 400.000
Summe € 6.400.000
Anzahl Siedler Pflichteinlage Summe A
120 1.000 € 120.000 €
Anzahl Siedler Aufnahmegebühr Summe B
120 200 € 24.000 €
Summe A,B 144.000 €
Artlantica Genossenschaft iG

Genossenschaften wurden in den zurückliegenden Jahren immer dann von der Bevölkerung selbst gegründet, wenn staatliche Institutionen wie beim Wohnungsbau oder bei den Banken in Krisenzeiten- wie nach dem 1. oder 2. Weltkrieg oder heute - versagen. Sie haben sich seit dem vielfach bis heute bewährt.
Wir stehen wieder wie 1929 vor einer Zuspitzung der durch die Globalisierung des Kapitals bedingten weltweiten Wirtschaftskrisen. Es droht wie 1929 der Kollaps der internationalen Finanz-, Devisen- und Immobilienmärkte mit gravierenden Auswirkungen auf die nationalen Bevölkerungen.
Dies soll keine Panikmache sein, sondern uns wachrütteln damit wir eigenverantwortlich und selbstbewusst unser weiteres Schicksal in Freiheit und Würde selbst in die Hand nehmen. Die Voraussetzungen dazu sind günstig. Überall auf der Welt spüren die Menschen, dass gravierende Veränderungen aller gesellschaftlicher Strukturen mit unmittelbaren Auswirkungen für jeden Einzelnen von uns bevorstehen.
Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass Community- und Genossenschaftsprojekte wie unser in Portugal geplantes „Artlantica Health Resort“ auf eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Teilen der Politik stoßen. Diese Global Ecovillage Networks erfahren weltweit ein enormes Interesse von bewussten Menschen, die ihr Leben aus der Isolierung und Vereinzelung heraus zur aktiven Teilnahme an lebendigen Gemeinschaften und als erfülltes Dasein in Gesundheit und Wohlstand und in Harmonie mit den Naturgesetzen leben wollen http://gen.ecovillage.org/.
Meine Bitte:
Lasst uns zusammen eine „Artlantica- Ökologische Bau-& Siedlungs- Genossenschaft“ in Berlin gründen! Die genossenschaftliche Organisation des geplanten „Artlantica Health Resort“ sichert eine breite Basis von Unterstützern und Mitarbeitern für dieses interdisziplinäre Siedlungsprojekt.
Weltweit besteht ein hoher Bedarf an neuen Siedlungen, die sich als Lebensmodelle für das nach-industrielle 21. Jahrhundert verstehen. Neue Formen des gemeinschaftlich organisierten Arbeitens und Austauschens verlangen neue bauliche Lösungen, bei denen der Bewohner und die Erhaltung seiner Gesundheit im Vordergrund stehen.
Ganzheitliche Planungsansätze, die den Zielen der Agenda 21 für sozial und ökologisch verantwortliche Bau- und Siedlungsformen gerecht werden, bringen die Vielfalt und Komplexität der verschieden Interessenlagen der späteren Nutzer, Besucher und Bewohner zum Ausdruck.
Ziele
Die geplante Gründung der „Artlantica- Genossenschaft e.G.“ ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und neutral.
- Wir setzen uns ein für ein “Lebensrecht auf Lebensraum” und das Recht auf eine gesunde Wohnumwelt mit einer naturgemäßen Architektur
- Förderung des ökosozialen Bewusstseins und des “Bauens als Gesamtkunstwerk” mit Vorträgen, Seminaren, Workshops, Modellprojekten, Ausstellungen und Baubiologische Beratungen, Betreuung und Planung beim Aufbau ökosozialer Einrichtungen und Siedlungen („Artlantica“)
- Förderung ausgewählter baubiologisch, ökologisch und umweltmedizinisch orientierter Forschungsarbeiten und Projekte
- Vorträge zum modernen Lehmbau als Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge
- Aktionen für Gesundheit, Menschlichkeit und eine ganzheitliche Bildung
- Schaffung von geförderten Festanstellungen über 5 Jahre
- Unterstützung von geförderten Existenzgründungen
- Auftrags- Aquise gemäß den Qualifizierungsprofilen der Mitglieder (gemeinsames Call- Center)
- Projektentwicklung Solarer Ferien- u. Gesundheitszentren für Europa wie„Artlantica- Health Resort“
Rechte aus einer Mitgliedschaft:
• Aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Genossenschaft (Teilnahme an Generalversammlungen, Abstimmungen, Wahlen, Mitsprache- u. Auskunftsrechte)
• Kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema „Gesundes Bauen“
• Durchführen von Promotions-Veranstaltungen für eigene Projekte
Die Deckung der Fixkosten der Geschäftstelle in Berlin wird bestritten aus:
• Mitgliederbeiträgen
• Eintrittsgebühren für Vorträge und für andere Veranstaltungen
• Förder- und Sponsorengelder
Finanzierung
mittels international agierender Vertriebs-Partner und Genossen, die Genossenschaftsanteile verkaufen:
5.500 Anteile zu jeweils € 1.000 zzgl. Verkaufsprovision für Makler und Genossen = € 5.5. Mio.
Die Genossenschaft finanziert das „Artlantica Health Resort“ mit:
- Eigenkapital aus Genossenschaftsanteilen aller Genossenschaftsmitglieder
- Kapital aus zusätzlichen Genossenschaftsanteilen
- Förderdarlehen, die Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaft als zinsgünstiges Darlehen zur
- Verfügung stellen.
- Öffentliche Darlehen über die Wohnbauförderung
- Fremdkapital zu marktüblichen Bedingungen
Mitglied der „Artlantica e. G.“ kann werden, wer
- Die Ziele der Genossenschaft unterstützt
- als einmalige Aufnahmegebühr € 200.- bezahlt
- einen unverzinslichen Geschäftsanteil von € 1.000.- einlegt
Über den Pflichtanteil hinaus können freiwillige Anteile gezeichnet werden. Diese werden mit maximal 4% ihres Wertes an der Gewinnausschüttung beteiligt. Über die Gewinnausschüttung beschließt die jährliche Mitgliederversammlung. Wer nicht vordringlich Wohneigentum sucht, sondern die ziele der „Artlantica e. G.“ unterstützen will, ist ebenso willkommen. Wer einen Ferien- Bungalow im Wert von € 50.000 erwerben möchte, muss 50 Anteile zu jeweils € 1.000 kaufen.
Die Einnahmen der Genossenschaft
setzen sich zusammen aus:
- Verkauf von Genossenschafts- Anteilen an Siedler, Betreiber und Partnerunternehmen
- Verwaltungsgebühren für Hausverwaltung
- Gebühren für den Unterhalt der Häuser
- Vermietung leer stehender Siedlerhäuser (50% vom Vermietungspreis)
- Kaufpreis-Baulandanteil (€ 5.000/Siedler)
- Wertsteigerungen bei Verkauf von Wohneigentum
Verbindliche Erklärung zur Reservierung von Genossenschaftsanteilen der „Artlantica e. G.“ (in Gründung)
Die „Artlantica Vermögen & Verwaltung Lda.“ und der Interessent an Genossenschaftsanteilen der
„Artlantica e. G.“ schließen folgende Vereinbarung:
Ich, Wir beabsichtige(n) bis zum _________________ die Reservierung von ______________
Genossenschaftsanteilen im Gesamtwert von € ___________________ (1 Anteil = € 1.000)
Ich, der/die Unterzeichnende
Name: ______________________________________
Vorname: ______________________________________
Strasse: ______________________________________
PLZ, Ort: _______________________________________
Geb.- Datum: _______________________________________
E-Mail: _______________________________________
reserviere hiermit unter Bezugnahme auf den mir vorliegenden Genossenschaftsprospekt oben genannte Anzahl von Artlantica- Genossenschaftsanteilen von der „Artlantica- Vermögen & Verwaltung Lda.“.
0 Ich bin damit einverstanden, dass der gezeichnete Vertrag bei Kauf der Anteile und bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos bei:
Bank: _____________________________________
BLZ: _____________________________________ Konto Nr.: ___________________________
vom Treuhänder Deutsche Bank/Lissabon einmalig abgebucht wird und erteile dem Treuhänder die Einzugsermächtigung.
0 Ich werde die Genossenschaftseinlage auch ohne Zahlungsaufforderung zum Fälligkeitstermin selbst auf das Treuhandkonto überweisen.
Der Fälligkeitstermin zur Zahlung des gezeichneten Genossenschaftsbetrages beträgt eine Woche nach Zugang der unterzeichneten Verträge.
Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen!
Ort, Datum _______________________ Unterschrift ________________________________
Kontakt: Jürgen Schmidt
E-Mail: wandlung@web.de
Internet- Anrufbeantworter für Tel/Fax:
01212 510499902 (12 cts./min.)
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Gründung der "Artlantica Genosenschaft eG" nach EU-Richtlinien (SCE)
Die Europäische Union fördert die Entwicklung der länderübergreifenden Tätigkeiten der Genossenschaften unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale und stellt dazu geeignete Rechtsinstrumente bereit. Die EU schafft Möglichkeiten für natürliche oder juristische Personen zur Gründung neuer Genossenschaften auf europäischer Ebene. Sie wahrt die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft (SCE).
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verordnung unterliegt die Gründung einer SCE den für Genossenschaften geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die SCE ihren Sitz wählt. Eine SCE kann wie folgt gegründet werden:
- von mindestens fünf natürlichen Personen, deren Wohnsitze in mindestens zwei Mitgliedstaaten liegen;
- von insgesamt mindestens fünf natürlichen Personen und nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Wohnsitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen bzw. die dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
- von nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten haben bzw. dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
- durch Verschmelzung von Genossenschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
- durch Umwandlung einer Genossenschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft hat, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Niederlassung oder Tochter hat.
Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass sich eine juristische Person, die ihre Hauptverwaltung nicht in der Gemeinschaft hat, an der Gründung einer SCE beteiligen kann, sofern sie nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde, ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat und mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaats in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung steht.
Erfolgreiche Teilnahme des "Artlantica Health Resort" an Deutschlands größtem Businessplan-Wettbewerb:
http://www.start2grow.de/de/preistraeger/ab_2004_p2.jsp
==>>> Ab sofort steht dem Artlantica- Siedlungsgedanken auf der griechischen Insel KORFU ein wunderschönes 8 ha großes Siedlungsgelände von griechischen Freunden zur Verfügung, so dass wir schnell und gezielt in kleinen Schritten und im Rahmen von Sommer-Workcamps die Basis für das griechische "Workcamp-Resort " gründen können. http://www.corfu.de/

Artlantica-Ecovillage -Berliner Genosseschaftsinitiative
Genossenschaften wurden in den zurückliegenden Jahren immer dann von der Bevölkerung gegründet, wenn staatliche Institutionen wie beim Wohnungsbau oder bei den Banken in Krisenzeiten nach dem 1. oder 2. Weltkrieg versagen. Sie haben sich seit dem vielfach bis heute bewährt.
Wir stehen wieder wie 1929 vor einer Zuspitzung der durch die Globalisierung des Kapitals bedingten weltweiten Wirtschaftskrisen. Es droht wie 1929 der Kollaps der internationalen Finanz-, Devisen- und Immobilienmärkte mit gravierenden Auswirkungen auf die nationalen Bevölkerungen.
Dies soll keine Panikmache sein, sondern uns wachrütteln damit wir eigenverantwortlich und selbstbewusst unser weiteres Schicksal in Freiheit und Würde selbst in die Hand nehmen. Die Voraussetzungen dazu sind günstig. Überall auf der Welt spüren die Menschen, dass gravierende Veränderungen aller gesellschaftlicher Strukturen mit unmittelbaren Auswirkungen für jeden Einzelnen von uns bevorstehen.
Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass Community- und Genossenschaftsprojekte wie z.B. das in Portugal geplante „Artlantica Health Resort“ auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Global Ecovillage Networks erfahren weltweit ein enormes Interesse von bewussten Menschen, die ihr Leben aus der Isolierung und Vereinzelung heraus zur aktiven Teilnahme an lebendigen Gemeinschaften und als erfülltes Dasein in Gesundheit und Wohlstand und in Harmonie mit den Naturgesetzen leben wollen http://gen.ecovillage.org/.
Deshalb: Lasst uns zusammen eine „EcoVillage- Genossenschaft“ in Berlin gründen!
Die genossenschaftliche Organisation von Gemeinschaftsprojekten sichert eine breite Basis von Unterstützern und Mitarbeitern. Weltweit besteht ein hoher Bedarf an neuen Siedlungen, die sich als Lebensmodelle für das nach-industrielle 21. Jahrhundert verstehen. Neue Formen des gemeinschaftlich organisierten Arbeitens und Austauschens verlangen neue bauliche Lösungen, bei denen der Bewohner und die Erhaltung seiner Gesundheit im Vordergrund stehen.
Ganzheitliche Planungsansätze, die den Zielen der Agenda 21 für sozial und ökologisch verantwortliche Bau- und Siedlungsformen gerecht werden, bringen die Vielfalt und Komplexität der verschieden Interessenlagen der späteren Nutzer, Besucher und Bewohner zum Ausdruck.
Ziele
Die geplante Gründung der „EcoVillage-Genossenschaft e.G.“ ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und neutral.
- Wir setzen uns ein für ein “Lebensrecht auf Lebensraum” und das Recht auf eine gesunde Wohnumwelt mit einer naturgemäßen Architektur
- Förderung des ökosozialen Bewusstseins und des “Bauens als Gesamtkunstwerk” mit Vorträgen, Seminaren, Workshops, Modellprojekten, Ausstellungen und Baubiologische Beratungen, Betreuung und Planung beim Aufbau ökosozialer Einrichtungen und Siedlungen (z.B.: „Artlantica“)
- Förderung ausgewählter baubiologisch, ökologisch und umweltmedizinisch orientierter Forschungsarbeiten und Projekte
- Vorträge zum modernen Lehmbau als Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge
- Aktionen für Gesundheit, Menschlichkeit und eine ganzheitliche Bildung
- Schaffung von geförderten Festanstellungen über 5 Jahre
- Unterstützung von geförderten Existenzgründungen
- Auftrags- Aquise gemäß den Qualifizierungsprofilen der Mitglieder (gemeinsames Call- Center)
- Projektentwicklung Solarer Ferien- u. Gesundheitszentren für Europa wie„Artlantica- Health Resort“
Rechte aus einer Mitgliedschaft:
• Aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Genossenschaft (Teilnahme an Generalversammlungen, Abstimmungen, Wahlen, Mitsprache- u. Auskunftsrechte)
• Kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema „Gesundes Bauen & Siedeln“
• Durchführen von Promotions-Veranstaltungen für eigene Projekte
Die Deckung der Fixkosten der Geschäftstelle in Berlin wird bestritten aus:
• Mitgliederbeiträgen
• Eintrittsgebühren für Vorträge und für andere Veranstaltungen
• Förder- und Sponsorengelder
Finanzierung
mittels international agierender Vertriebs-Partner und Genossen, die Genossenschaftsanteile verkaufen.
Beispiel: Artlantica-Finanzierung:
(erfolgreiche Teilnahme des "Artlantica Health Resort" an Deutschlands größtem Businessplan-Wettbewerb: http://www.start2grow.de/de/preistraeger/ab_2004_p2.jsp)
5.500 Anteile zu jeweils € 1.000 zzgl. Verkaufsprovision für Makler und Genossen = € 5.5. Mio.
Die Genossenschaft finanziert das „Artlantica Health Resort“ mit:
- Eigenkapital aus Genossenschaftsanteilen aller Genossenschaftsmitglieder
- Kapital aus zusätzlichen Genossenschaftsanteilen
- Förderdarlehen, die Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaft als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen.
- Öffentliche Darlehen über die Wohnbauförderung
- Fremdkapital zu marktüblichen Bedingungen
Mitglied der „EcoVillage e. G.“ kann werden, wer
- Die Ziele der Genossenschaft unterstützt
- als einmalige Aufnahmegebühr € 200.- bezahlt
- einen unverzinslichen Geschäftsanteil von € 1.000.- einlegt
Über den Pflichtanteil hinaus können freiwillige Anteile gezeichnet werden. Diese werden mit maximal 4% ihres Wertes an der Gewinnausschüttung beteiligt. Über die Gewinnausschüttung beschließt die jährliche Mitgliederversammlung. Wer nicht vordringlich Wohneigentum sucht, sondern die ziele der „Artlantica e. G.“ unterstützen will, ist ebenso willkommen. Wer einen Ferien- Bungalow im Wert von € 50.000 erwerben möchte, muss 50 Anteile zu jeweils € 1.000 kaufen.
Die Einnahmen der Genossenschaft setzen sich zusammen aus:
- Verkauf von Genossenschafts- Anteilen an Siedler, Betreiber und Partnerunternehmen
- Verwaltungsgebühren für Hausverwaltung
- Gebühren für den Unterhalt der Häuser
- Vermietung leer stehender Siedlerhäuser (50% vom Vermietungspreis)
- Kaufpreis-Baulandanteil (€ 5.000/Siedler)
- Wertsteigerungen bei Verkauf von Wohneigentum
Verbindliche Erklärung zur Reservierung von Genossenschaftsanteilen der „EcoVillage e.G.“ (in Gründung)
Die„EcoVillage e.G.“und der Interessent an Genossenschaftsanteilen der
„EcoVillage e.G.“ schließen folgende Vereinbarung:
Ich, Wir beabsichtige(n) bis zum _________________ die Reservierung von ______________
Genossenschaftsanteilen im Gesamtwert von € ___________________ (1 Anteil = € 1.000)
Ich, der/die Unterzeichnende
Name: ______________________________________
Vorname: ______________________________________
Strasse: ______________________________________
PLZ, Ort: _______________________________________
Geb.- Datum: _______________________________________
E-Mail: _______________________________________
reserviere hiermit unter Bezugnahme auf den mir vorliegenden Genossenschaftsprospekt oben genannte Anzahl von Genossenschaftsanteilen der „EcoVillage e.G.“
0 Ich bin damit einverstanden, dass der gezeichnete Vertrag bei Kauf der Anteile und bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos bei:
Bank: _____________________________________
BLZ: _____________________________________ Konto Nr.: ___________________________
vom Treuhänder GLS-Bank/Berlin einmalig abgebucht wird und erteile dem Treuhänder die Einzugsermächtigung.
0 Ich werde die Genossenschaftseinlage auch ohne Zahlungsaufforderung zum Fälligkeitstermin selbst auf das Treuhandkonto überweisen.
Der Fälligkeitstermin zur Zahlung des gezeichneten Genossenschaftsbetrages beträgt eine Woche nach Zugang der unterzeichneten Verträge.
Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen!
Ort, Datum _______________________ Unterschrift ________________________________
Kontakt: Jürgen Schmidt
E-Mail: artlantica@freenet.de
Internet- Anrufbeantworter für Tel/Fax:
01805 32326631399
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Gründung der „EcoVillage e.G.“ nach EU-Richtlinien (SCE)
Die Europäische Union fördert die Entwicklung der länderübergreifenden Tätigkeiten der Genossenschaften unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale und stellt dazu geeignete Rechtsinstrumente bereit. Die EU schafft Möglichkeiten für natürliche oder juristische Personen zur Gründung neuer Genossenschaften auf europäischer Ebene. Sie wahrt die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft (SCE).
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verordnung unterliegt die Gründung einer SCE den für Genossenschaften geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die SCE ihren Sitz wählt. Eine SCE kann wie folgt gegründet werden:
- von mindestens fünf natürlichen Personen, deren Wohnsitze in mindestens zwei Mitgliedstaaten liegen;
- von insgesamt mindestens fünf natürlichen Personen und nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Wohnsitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen bzw. die dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
- von nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten haben bzw. dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
- durch Verschmelzung von Genossenschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
- durch Umwandlung einer Genossenschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft hat, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Niederlassung oder Tochter hat.
Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass sich eine juristische Person, die ihre Hauptverwaltung nicht in der Gemeinschaft hat, an der Gründung einer SCE beteiligen kann, sofern sie nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde, ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat und mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaats in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung steht.