Samstag, März 25, 2006

Artlantica Health Resort - Gemeinsam bauen und leben.

Selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Bauen und Wohnen in der Gemeinschaft

Die Idee-
Eine Genossenschaft als Selbsthilfeorganisation. Durch gemeinschaftliches Eigentum – gebildet von vielen Menschen- entsteht ein wirtschaftliches Potential, das die Verwirklichung gemeinschaftlicher Wohnprojekte erleichtert.

Die Genossenschaft finanziert Artlantica Health Resort mit

1. Eigenkapital aus Genossenschaftsanteilen aller Genossenschaftsmitglieder
2. Kapital aus zusätzlichen Genossenschaftsanteilen
3. Förderdarlehen, die Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaft als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen.
4. Öffentliche Darlehen über die Wohnbauförderung
5. Fremdkapital zu marktüblichen Bedingungen

Die Artlantica – Genossenschaft unterstützt und fördert die die soziale, ökologische und ökonomische Kompetenz der einzelnen Hausgemeinschaften. Mitglieder und Projektgruppen sind als Genossenschaftsmitglieder in die demokratische Willensbildung der Genossenschaft eingebunden.

„Artlantica e. G.“ verwaltet sich selbst und schafft Arbeitsplätze

Genossenschaftliches Wohnrecht ist kein Eigentumsrecht, sondern ein Dauerwohnrecht auf Lebenszeit.Als Mitglieder entscheiden sie jedoch in der Mitgliederversammlung über alle wichtigen Dinge, die die Genossenschaft betreffen. Die einzelnen Rechte und Pflichten sind in der Satzung geregelt.

Die Ziele

Über die Geldanlage in der Genossenschaft wird ein anderer Umgang mit Geld ermöglicht: Nicht die anonyme Geldanlage mit maximaler Rendite steht hier im Vordergrund, sondern eine zweckgebundenen Anlage für ein genau bestimmtes, sozial und ökologisch zu vertretendes Wohnprojekt. Bei entsprechender Mitgliederzahl wird es möglich sein, die Finanzierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten auf eine solide Basis zu stellen und weitere Dienstleistungen anzubieten:

• Projektberatung (baubezogen, finanziell)
• Projektbetreuung (Begleitung von Gruppenprozessen)


Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungsangebote wie reisen, Kultur, Fahrdienste, Betreuung und Pflege entwickelt. Genossenschaftsmitglieder können hierbei Kompetenzen und Fähigkeiten einbringen.

Mitglied der „Artlantica e. G.“ kann werden, wer:

1. Die Ziele der Genossenschaft unterstützt
2. als einmalige Aufnahmegebühr € 200.- bezahlt
3. einen unverzinslichen Geschäftsanteil von € 1.000.- einlegt

Über den Pflichtanteil hinaus können freiwillige Anteile gezeichnet werden. Diese werden mit maximal 4% ihres Wertes an der Gewinnausschüttung beteiligt. Über die Gewinnausschüttung beschließt die jährliche Mitgliederversammlung.

Wer nicht vordringlich Wohneigentum sucht, sondern die ziele der „Artlantica e. G.“ unterstützen will, ist ebenso willkommen.

Wer einen Ferien- Bungalow im Wert von € 50.000 erwerben möchte, muss 50 Anteile zu jeweils € 1.000 kaufen.

Genossenschaftsanteil- Verkauf

Nutzung Anzahl der Anteile/Bau Preis pro Bau- Einheit Summe Baueinheiten Summe Anteile

50 Bungalows zu je 50.000 Summe = € 2.500.000
1 Naturheilzentrum € 500.000
1 Hotel € 400.000
1 Bildungszentrum € 500.000
1 Jugend-Dorf € 100.000
1 Business-Park € 500.000
Infrastruktur € 1.000.000
1 Business-Park € 500.000
2 Bio- u. Forst-Park € 400.000
Summe € 6.400.000

Anzahl Siedler Pflichteinlage Summe A
120 1.000 € 120.000 €

Anzahl Siedler Aufnahmegebühr Summe B
120 200 € 24.000 €

Summe A,B 144.000 €

Freitag, März 24, 2006

Soziale Unternehmungen: Wohnen im Globalen Dorf?

"Architekturgalerie Phönix"

Wir laden jeden Donnerstag bis Ende März 2006 von 17-18 Uhr in der "Architekturgalerie Phönix" in 14059 Berlin, Christstrasse 32 A am Charlottenburger Schloss zur Info-Veranstaltung ein.




Wer kennt das nicht: die Zeiten werden härter, der ökonomische Druck auf Projekte, aber ebenso auf einzelne Menschen nimmt zu. Unsicherheit und Existenzangst gehen um. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass sich in solchen Situationen der Not oft Genossenschaften gegründet haben, zur gemeinsamen Bewältigung schwieriger Situationen. Auch heute scheint sich langsam abzuzeichnen, dass genossenschaftliche Ideen und Vorhaben verstärkt ins Blickfeld rücken. Das Entscheidende dabei ist der genossenschaftliche Gedanke der gemeinschaftlichen, demokratisch organisierten Selbsthilfe.

Die "Artlantica Genossenschaft" (in Gründung) wird das in Planung befindliche Ganzheitliche Ferien- und Gesundheitsdorf „Artlantica Health Resort" finanzieren und betreiben. Das Resort ist gedacht für Menschen, die auf der Suche nach neuen Wohn-, Lebens- und Arbeitsformen sind. Die geplante Förderung des Ökotourismus und der alternativen Energieversorgung sind Schwerpunkte.

Das Siedlungsprojekt, nach Prinzipien der 6000 Jahre alten indischen Wissenschaft VASTU gebaut, verbindet die Naturarchitektur, die Alternativmedizin und den Bildungsbereich. Modulare erdbebensichere Lehmbauweise und sanfte Energietechnologie kennzeichnen das kleinteilige - der Landschaft und der Natur angepasste Bau- und Energiekonzept.

Das Resort basiert auf den Richtlinien der Agenda 21, d.h. bestimmend sind die ökologische und soziale Ausgewogenheit und ein funktionierendes Gemeinwesen.



Das Solarvillage wird für 120 Menschen eine zweite Heimat im Süden am Meer sein, die dort ein Hotel, eine Ayurveda- Gesundheitseinrichtung, ein Jugend- Workshop-Dorf, ein Kunst- und Kulturzentrum, einen Businesspark und 60 Eco- Lodges mit harmonisierenden Bauformen vorfinden.



„Artlantica Health Resort" kann für potentiell 460.000 Ausreisewillige aus Deutschland, die demnächst nach Südeuropa ziehen eine Lebensalternative sein, um Wohneigentum und nachhaltige Arbeitsplätze zu erhalten oder um Existenzgründungen zur Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen vorzunehmen.

Das Investitionsvolumen mit € 5.5 Mio. wird über den Verkauf von Genossenschaftsanteilen, Häusern und Grundstücken realisiert. Um die Spekulation mit Grund und Boden zu verhindern, agiert das Resort in der Rechtsform einer Genossenschaft, die die Immobilienobjekte mit einer geringen Anrechnung des Wertzuwachses zurückkauft.



Artlantica Health Resort – Gemeinsam wohnen und leben

http://artlantica.blogg.de/eintrag.php?id=25

Ab sofort steht dem Artlantica- Siedlungsgedanken auf der griechischen Insel KORFU ein wunderschönes 8 ha großes Siedlungsgelände von griechischen Freunden zur Verfügung, so dass wir schnell und gezielt in kleinen Schritten und im Rahmen von Sommer-Workcamps die Basis für das griechische "Workcamp-Resort " gründen können. http://www.corfu.de/


Erfolgreiche Teilnahme des "Artlantica Health Resort" an Deutschlands größtem Businessplan-Wettbewerb:

http://www.start2grow.de/de/preistraeger/ab_2004_p2.jsp



Kontakt: Dipl.- Ing. Jürgen Schmidt

Tel/Fax: +49(0)1212 5104 999 02 (12 Cent/Min.)

Mobil-Telefon: +49(0)160 5932672


Artlantica Genossenschaft iG


Genossenschaften wurden in den zurückliegenden Jahren immer dann von der Bevölkerung selbst gegründet, wenn staatliche Institutionen wie beim Wohnungsbau oder bei den Banken in Krisenzeiten- wie nach dem 1. oder 2. Weltkrieg oder heute - versagen. Sie haben sich seit dem vielfach bis heute bewährt.

Wir stehen wieder wie 1929 vor einer Zuspitzung der durch die Globalisierung des Kapitals bedingten weltweiten Wirtschaftskrisen. Es droht wie 1929 der Kollaps der internationalen Finanz-, Devisen- und Immobilienmärkte mit gravierenden Auswirkungen auf die nationalen Bevölkerungen.

Dies soll keine Panikmache sein, sondern uns wachrütteln damit wir eigenverantwortlich und selbstbewusst unser weiteres Schicksal in Freiheit und Würde selbst in die Hand nehmen. Die Voraussetzungen dazu sind günstig. Überall auf der Welt spüren die Menschen, dass gravierende Veränderungen aller gesellschaftlicher Strukturen mit unmittelbaren Auswirkungen für jeden Einzelnen von uns bevorstehen.

Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass Community- und Genossenschaftsprojekte wie unser in Portugal geplantes „Artlantica Health Resort“ auf eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Teilen der Politik stoßen. Diese Global Ecovillage Networks erfahren weltweit ein enormes Interesse von bewussten Menschen, die ihr Leben aus der Isolierung und Vereinzelung heraus zur aktiven Teilnahme an lebendigen Gemeinschaften und als erfülltes Dasein in Gesundheit und Wohlstand und in Harmonie mit den Naturgesetzen leben wollen http://gen.ecovillage.org/.

Meine Bitte:

Lasst uns zusammen eine „Artlantica- Ökologische Bau-& Siedlungs- Genossenschaft“ in Berlin gründen! Die genossenschaftliche Organisation des geplanten „Artlantica Health Resort“ sichert eine breite Basis von Unterstützern und Mitarbeitern für dieses interdisziplinäre Siedlungsprojekt.

Weltweit besteht ein hoher Bedarf an neuen Siedlungen, die sich als Lebensmodelle für das nach-industrielle 21. Jahrhundert verstehen. Neue Formen des gemeinschaftlich organisierten Arbeitens und Austauschens verlangen neue bauliche Lösungen, bei denen der Bewohner und die Erhaltung seiner Gesundheit im Vordergrund stehen.


Ganzheitliche Planungsansätze, die den Zielen der Agenda 21 für sozial und ökologisch verantwortliche Bau- und Siedlungsformen gerecht werden, bringen die Vielfalt und Komplexität der verschieden Interessenlagen der späteren Nutzer, Besucher und Bewohner zum Ausdruck.


Ziele

Die geplante Gründung der „Artlantica- Genossenschaft e.G.“ ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und neutral.

  • Wir setzen uns ein für ein “Lebensrecht auf Lebensraum” und das Recht auf eine gesunde Wohnumwelt mit einer naturgemäßen Architektur

  • Förderung des ökosozialen Bewusstseins und des “Bauens als Gesamtkunstwerk” mit Vorträgen, Seminaren, Workshops, Modellprojekten, Ausstellungen und Baubiologische Beratungen, Betreuung und Planung beim Aufbau ökosozialer Einrichtungen und Siedlungen („Artlantica“)

  • Förderung ausgewählter baubiologisch, ökologisch und umweltmedizinisch orientierter Forschungsarbeiten und Projekte

  • Vorträge zum modernen Lehmbau als Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge
  • Aktionen für Gesundheit, Menschlichkeit und eine ganzheitliche Bildung

  • Schaffung von geförderten Festanstellungen über 5 Jahre

  • Unterstützung von geförderten Existenzgründungen

  • Auftrags- Aquise gemäß den Qualifizierungsprofilen der Mitglieder (gemeinsames Call- Center)

  • Projektentwicklung Solarer Ferien- u. Gesundheitszentren für Europa wie„Artlantica- Health Resort“



Rechte aus einer Mitgliedschaft:

Aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Genossenschaft (Teilnahme an Generalversammlungen, Abstimmungen, Wahlen, Mitsprache- u. Auskunftsrechte)

Kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema „Gesundes Bauen“

Durchführen von Promotions-Veranstaltungen für eigene Projekte



Die Deckung der Fixkosten der Geschäftstelle in Berlin wird bestritten aus:

Mitgliederbeiträgen

Eintrittsgebühren für Vorträge und für andere Veranstaltungen

Förder- und Sponsorengelder



Finanzierung

mittels international agierender Vertriebs-Partner und Genossen, die Genossenschaftsanteile verkaufen:

5.500 Anteile zu jeweils € 1.000 zzgl. Verkaufsprovision für Makler und Genossen = € 5.5. Mio.



Die Genossenschaft finanziert das „Artlantica Health Resort“ mit:

  • Eigenkapital aus Genossenschaftsanteilen aller Genossenschaftsmitglieder
  • Kapital aus zusätzlichen Genossenschaftsanteilen
  • Förderdarlehen, die Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaft als zinsgünstiges Darlehen zur
  • Verfügung stellen.
  • Öffentliche Darlehen über die Wohnbauförderung
  • Fremdkapital zu marktüblichen Bedingungen



Mitglied der „Artlantica e. G.“ kann werden, wer

  • Die Ziele der Genossenschaft unterstützt
  • als einmalige Aufnahmegebühr € 200.- bezahlt
  • einen unverzinslichen Geschäftsanteil von € 1.000.- einlegt



Über den Pflichtanteil hinaus können freiwillige Anteile gezeichnet werden. Diese werden mit maximal 4% ihres
Wertes an der Gewinnausschüttung beteiligt. Über die Gewinnausschüttung beschließt die jährliche Mitgliederversammlung. Wer nicht vordringlich Wohneigentum sucht, sondern die ziele der „Artlantica e. G.“ unterstützen will, ist ebenso willkommen. Wer einen Ferien- Bungalow im Wert von € 50.000 erwerben möchte, muss 50 Anteile zu jeweils € 1.000 kaufen.



Die Einnahmen der Genossenschaft

setzen sich zusammen aus:

  • Verkauf von Genossenschafts- Anteilen an Siedler, Betreiber und Partnerunternehmen
  • Verwaltungsgebühren für Hausverwaltung
  • Gebühren für den Unterhalt der Häuser
  • Vermietung leer stehender Siedlerhäuser (50% vom Vermietungspreis)
  • Kaufpreis-Baulandanteil (€ 5.000/Siedler)
  • Wertsteigerungen bei Verkauf von Wohneigentum

Letter of Intent



Verbindliche Erklärung zur Reservierung von Genossenschaftsanteilen der „Artlantica e. G.“ (in Gründung)

Die „Artlantica Vermögen & Verwaltung Lda.“ und der Interessent an Genossenschaftsanteilen der

„Artlantica e. G.“ schließen folgende Vereinbarung:

Ich, Wir beabsichtige(n) bis zum _________________ die Reservierung von ______________

Genossenschaftsanteilen im Gesamtwert von € ___________________ (1 Anteil = € 1.000)

Ich, der/die Unterzeichnende

Name: ______________________________________

Vorname: ______________________________________

Strasse: ______________________________________

PLZ, Ort: _______________________________________

Geb.- Datum: _______________________________________

E-Mail: _______________________________________

reserviere hiermit unter Bezugnahme auf den mir vorliegenden Genossenschaftsprospekt oben genannte Anzahl von Artlantica- Genossenschaftsanteilen von der „Artlantica- Vermögen & Verwaltung Lda.“.

0 Ich bin damit einverstanden, dass der gezeichnete Vertrag bei Kauf der Anteile und bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos bei:

Bank: _____________________________________

BLZ: _____________________________________ Konto Nr.: ___________________________

vom Treuhänder Deutsche Bank/Lissabon einmalig abgebucht wird und erteile dem Treuhänder die Einzugsermächtigung.


0 Ich werde die Genossenschaftseinlage auch ohne Zahlungsaufforderung zum Fälligkeitstermin selbst auf das Treuhandkonto überweisen.

Der Fälligkeitstermin zur Zahlung des gezeichneten Genossenschaftsbetrages beträgt eine Woche nach Zugang der unterzeichneten Verträge.

Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen!

Ort, Datum _______________________ Unterschrift ________________________________

Kontakt: Jürgen Schmidt

E-Mail: wandlung@web.de

Internet- Anrufbeantworter für Tel/Fax:

01212 510499902 (12 cts./min.)

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Gründung der "Artlantica Genosenschaft eG" nach EU-Richtlinien (SCE)

Die Europäische Union fördert die Entwicklung der länderübergreifenden Tätigkeiten der Genossenschaften unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale und stellt dazu geeignete Rechtsinstrumente bereit. Die EU schafft Möglichkeiten für natürliche oder juristische Personen zur Gründung neuer Genossenschaften auf europäischer Ebene. Sie wahrt die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft (SCE).



Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verordnung unterliegt die Gründung einer SCE den für Genossenschaften geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die SCE ihren Sitz wählt. Eine SCE kann wie folgt gegründet werden:

  • von mindestens fünf natürlichen Personen, deren Wohnsitze in mindestens zwei Mitgliedstaaten liegen;
  • von insgesamt mindestens fünf natürlichen Personen und nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Wohnsitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen bzw. die dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
  • von nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten haben bzw. dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
  • durch Verschmelzung von Genossenschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
  • durch Umwandlung einer Genossenschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft hat, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Niederlassung oder Tochter hat.

Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass sich eine juristische Person, die ihre Hauptverwaltung nicht in der Gemeinschaft hat, an der Gründung einer SCE beteiligen kann, sofern sie nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde, ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat und mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaats in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung steht.

Erfolgreiche Teilnahme des "Artlantica Health Resort" an Deutschlands größtem Businessplan-Wettbewerb:

http://www.start2grow.de/de/preistraeger/ab_2004_p2.jsp

==>>> Ab sofort steht dem Artlantica- Siedlungsgedanken auf der griechischen Insel KORFU ein wunderschönes 8 ha großes Siedlungsgelände von griechischen Freunden zur Verfügung, so dass wir schnell und gezielt in kleinen Schritten und im Rahmen von Sommer-Workcamps die Basis für das griechische "Workcamp-Resort " gründen können. http://www.corfu.de/



Gründungsaufruf zur EcoVillage-Genossenschaft

Artlantica-Ecovillage -Berliner Genosseschaftsinitiative

Genossenschaften wurden in den zurückliegenden Jahren immer dann von der Bevölkerung gegründet, wenn staatliche Institutionen wie beim Wohnungsbau oder bei den Banken in Krisenzeiten nach dem 1. oder 2. Weltkrieg versagen. Sie haben sich seit dem vielfach bis heute bewährt.

Wir stehen wieder wie 1929 vor einer Zuspitzung der durch die Globalisierung des Kapitals bedingten weltweiten Wirtschaftskrisen. Es droht wie 1929 der Kollaps der internationalen Finanz-, Devisen- und Immobilienmärkte mit gravierenden Auswirkungen auf die nationalen Bevölkerungen.

Dies soll keine Panikmache sein, sondern uns wachrütteln damit wir eigenverantwortlich und selbstbewusst unser weiteres Schicksal in Freiheit und Würde selbst in die Hand nehmen. Die Voraussetzungen dazu sind günstig. Überall auf der Welt spüren die Menschen, dass gravierende Veränderungen aller gesellschaftlicher Strukturen mit unmittelbaren Auswirkungen für jeden Einzelnen von uns bevorstehen.


Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass Community- und Genossenschaftsprojekte wie z.B. das in Portugal geplante „Artlantica Health Resort“ auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Global Ecovillage Networks erfahren weltweit ein enormes Interesse von bewussten Menschen, die ihr Leben aus der Isolierung und Vereinzelung heraus zur aktiven Teilnahme an lebendigen Gemeinschaften und als erfülltes Dasein in Gesundheit und Wohlstand und in Harmonie mit den Naturgesetzen leben wollen http://gen.ecovillage.org/.


Deshalb:
Lasst uns zusammen eine „EcoVillage- Genossenschaft“ in Berlin gründen!

Die genossenschaftliche Organisation von Gemeinschaftsprojekten sichert eine breite Basis von Unterstützern und Mitarbeitern.

Weltweit besteht ein hoher Bedarf an neuen Siedlungen, die sich als Lebensmodelle für das nach-industrielle 21. Jahrhundert verstehen. Neue Formen des gemeinschaftlich organisierten Arbeitens und Austauschens verlangen neue bauliche Lösungen, bei denen der Bewohner und die Erhaltung seiner Gesundheit im Vordergrund stehen.


Ganzheitliche Planungsansätze, die den Zielen der Agenda 21 für sozial und ökologisch verantwortliche Bau- und Siedlungsformen gerecht werden, bringen die Vielfalt und Komplexität der verschieden Interessenlagen der späteren Nutzer, Besucher und Bewohner zum Ausdruck.

Ziele

Die geplante Gründung der „EcoVillage-Genossenschaft e.G.“ ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und neutral.

  • Wir setzen uns ein für ein “Lebensrecht auf Lebensraum” und das Recht auf eine gesunde Wohnumwelt mit einer naturgemäßen Architektur

  • Förderung des ökosozialen Bewusstseins und des “Bauens als Gesamtkunstwerk” mit Vorträgen, Seminaren, Workshops, Modellprojekten, Ausstellungen und Baubiologische Beratungen, Betreuung und Planung beim Aufbau ökosozialer Einrichtungen und Siedlungen (z.B.: „Artlantica“)

  • Förderung ausgewählter baubiologisch, ökologisch und umweltmedizinisch orientierter Forschungsarbeiten und Projekte

  • Vorträge zum modernen Lehmbau als Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge
  • Aktionen für Gesundheit, Menschlichkeit und eine ganzheitliche Bildung

  • Schaffung von geförderten Festanstellungen über 5 Jahre

  • Unterstützung von geförderten Existenzgründungen

  • Auftrags- Aquise gemäß den Qualifizierungsprofilen der Mitglieder (gemeinsames Call- Center)

  • Projektentwicklung Solarer Ferien- u. Gesundheitszentren für Europa wie„Artlantica- Health Resort“

Rechte aus einer Mitgliedschaft:

Aktive Mitwirkung an der Gestaltung der Genossenschaft (Teilnahme an Generalversammlungen, Abstimmungen, Wahlen, Mitsprache- u. Auskunftsrechte)

Kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema „Gesundes Bauen & Siedeln“

Durchführen von Promotions-Veranstaltungen für eigene Projekte



Die Deckung der Fixkosten der Geschäftstelle in Berlin wird bestritten aus:

Mitgliederbeiträgen

Eintrittsgebühren für Vorträge und für andere Veranstaltungen

Förder- und Sponsorengelder

Finanzierung

mittels international agierender Vertriebs-Partner und Genossen, die Genossenschaftsanteile verkaufen.

Beispiel: Artlantica-Finanzierung:

(erfolgreiche Teilnahme des "Artlantica Health Resort" an Deutschlands größtem Businessplan-Wettbewerb: http://www.start2grow.de/de/preistraeger/ab_2004_p2.jsp)

5.500 Anteile zu jeweils € 1.000 zzgl. Verkaufsprovision für Makler und Genossen = € 5.5. Mio.

Die Genossenschaft finanziert das „Artlantica Health Resort“ mit:

  • Eigenkapital aus Genossenschaftsanteilen aller Genossenschaftsmitglieder
  • Kapital aus zusätzlichen Genossenschaftsanteilen
  • Förderdarlehen, die Genossenschaftsmitglieder der Genossenschaft als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen.
  • Öffentliche Darlehen über die Wohnbauförderung
  • Fremdkapital zu marktüblichen Bedingungen


Mitglied der „EcoVillage e. G.“ kann werden, wer

  • Die Ziele der Genossenschaft unterstützt
  • als einmalige Aufnahmegebühr € 200.- bezahlt
  • einen unverzinslichen Geschäftsanteil von € 1.000.- einlegt

Über den Pflichtanteil hinaus können freiwillige Anteile gezeichnet werden. Diese werden mit maximal 4% ihres Wertes an der Gewinnausschüttung beteiligt. Über die Gewinnausschüttung beschließt die jährliche Mitgliederversammlung. Wer nicht vordringlich Wohneigentum sucht, sondern die ziele der „Artlantica e. G.“ unterstützen will, ist ebenso willkommen. Wer einen Ferien- Bungalow im Wert von € 50.000 erwerben möchte, muss 50 Anteile zu jeweils € 1.000 kaufen.

Die Einnahmen der Genossenschaft setzen sich zusammen aus:

  • Verkauf von Genossenschafts- Anteilen an Siedler, Betreiber und Partnerunternehmen
  • Verwaltungsgebühren für Hausverwaltung
  • Gebühren für den Unterhalt der Häuser
  • Vermietung leer stehender Siedlerhäuser (50% vom Vermietungspreis)
  • Kaufpreis-Baulandanteil (€ 5.000/Siedler)
  • Wertsteigerungen bei Verkauf von Wohneigentum

Letter of Intent



Verbindliche Erklärung zur Reservierung von Genossenschaftsanteilen der „EcoVillage e.G.“ (in Gründung)

Die„EcoVillage e.G.“und der Interessent an Genossenschaftsanteilen der

„EcoVillage e.G.“ schließen folgende Vereinbarung:

Ich, Wir beabsichtige(n) bis zum _________________ die Reservierung von ______________

Genossenschaftsanteilen im Gesamtwert von € ___________________ (1 Anteil = € 1.000)

Ich, der/die Unterzeichnende

Name: ______________________________________

Vorname: ______________________________________

Strasse: ______________________________________

PLZ, Ort: _______________________________________

Geb.- Datum: _______________________________________

E-Mail: _______________________________________

reserviere hiermit unter Bezugnahme auf den mir vorliegenden Genossenschaftsprospekt oben genannte Anzahl von Genossenschaftsanteilen der „EcoVillage e.G.“

0 Ich bin damit einverstanden, dass der gezeichnete Vertrag bei Kauf der Anteile und bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos bei:

Bank: _____________________________________

BLZ: _____________________________________ Konto Nr.: ___________________________

vom Treuhänder GLS-Bank/Berlin einmalig abgebucht wird und erteile dem Treuhänder die Einzugsermächtigung.


0 Ich werde die Genossenschaftseinlage auch ohne Zahlungsaufforderung zum Fälligkeitstermin selbst auf das Treuhandkonto überweisen.

Der Fälligkeitstermin zur Zahlung des gezeichneten Genossenschaftsbetrages beträgt eine Woche nach Zugang der unterzeichneten Verträge.

Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen!

Ort, Datum _______________________ Unterschrift ________________________________


Kontakt: Jürgen Schmidt

E-Mail: artlantica@freenet.de

Internet- Anrufbeantworter für Tel/Fax:

01805 32326631399

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Gründung der „EcoVillage e.G.“ nach EU-Richtlinien (SCE)

Die Europäische Union fördert die Entwicklung der länderübergreifenden Tätigkeiten der Genossenschaften unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale und stellt dazu geeignete Rechtsinstrumente bereit. Die EU schafft Möglichkeiten für natürliche oder juristische Personen zur Gründung neuer Genossenschaften auf europäischer Ebene. Sie wahrt die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft (SCE).

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verordnung unterliegt die Gründung einer SCE den für Genossenschaften geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die SCE ihren Sitz wählt. Eine SCE kann wie folgt gegründet werden:
  • von mindestens fünf natürlichen Personen, deren Wohnsitze in mindestens zwei Mitgliedstaaten liegen;
  • von insgesamt mindestens fünf natürlichen Personen und nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Wohnsitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen bzw. die dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
  • von nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags bzw. juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten haben bzw. dem Recht mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
  • durch Verschmelzung von Genossenschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen;
  • durch Umwandlung einer Genossenschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft hat, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Niederlassung oder Tochter hat.

Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass sich eine juristische Person, die ihre Hauptverwaltung nicht in der Gemeinschaft hat, an der Gründung einer SCE beteiligen kann, sofern sie nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde, ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat und mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaats in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung steht.